AGB

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen "Power-Fitness"

 

  1. Die Leistungen aus dieser Mitgliedschaft dürfen ausschließlich vom umseitig aufgeführten Mitglied in Anspruch genommen werden. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich. Es gibt jedoch die Möglichkeit einer Vertragsübergabe auf eine andere Person.
  2. Das Mitglied erklärt, dass es die Hausordnung anerkennt.  Bei besonders groben Verstößen gegen die Hausordnung, wie z.B. Tätlichkeiten, Bedrohungen, Beleidigungen, sexuelle Belästigungen, Diebstahl etc. kann der Zutritt zum Power-Fitness  schon beim ersten Verstoß für die gesamte Vertragsdauer verwehrt werden. In diesem Fall hat der Kunde dennoch die laufend anfallenden Mitgliedsbeiträge bis zur Vollendung des Vertrages zu tragen.
  3. Power -Fitness übernimmt keine Haftung für Gesundheits- oder Sachschäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Benützers entstehen. Der Kunde verpflichtet sich, mit den Räumlichkeiten und der Einrichtung pfleglich umzugehen. Sachbeschädigungen – auch fahrlässig verursachte – werden auf Kosten des Verursachers instand gesetzt.
  4. Der Monatsbeitrag wird jeweils am 1. jedes Monats zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt einmalig in bar oder monatlich mittels eines Abbuchungsauftrages (Lastschrift). Der Monatsbeitrag ist auch dann bis zum Ablauf des Vertrages zahlbar, wenn die Leistungen der Einrichtung nicht in Anspruch genommen werden.
  5. Bei Zahlungsverzug bleibt Mahnung vorbehalten. Pro Mahnschreiben werden Gebühren in Höhe von € 5,- geltend gemacht, welche vom Kunden zu übernehmen sind. Spesen für entstandene Rücklastschriften werden mit pauschal € 7,- angesetzt. Das Unternehmen ist bei tatsächlich angefallenen Spesen von mehr als € 7,- berechtigt, diese entsprechend anzupassen.
  6. Änderungen von Adresse und Bankverbindungen sind Power-Fitness unverzüglich bekannt zu geben.
  7. Gerät der Kunde mit der Bezahlung der vereinbarten Beiträge für mindestens 6 Wochen in Zahlungsverzug und wurde der Kunde unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen erfolglos gemahnt, so tritt Terminverlust ein, wodurch sämtliche bis zur Vollendung des Vertrages anfallende Beträge sofort fällig werden.
  8. Power-Fitness behält sich das Recht vor, diesen Vertrag aus wichtigen, im Bereich des Kunden liegenden Gründen, jederzeit aufzulösen. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde, im Falle des Verschuldens, einen Schadenersatzbetrag zu leisten, der bis zur Höhe des zur Vollendung des Vertrages an Mitgliedsbeiträgen entsteht.
  9. Mündliche Nebenabreden oder sonstige Absprachen sind ungültig.